• Fr. 29.04.2022 / 17:00 Uhr
    Informationsveranstaltung
    in der Schützenhalle

Die Gemeinde möchte an diesem Abend über den aktuellen Stand der Windkraft-Projekte am Möhnesee informieren und offene Fragen beantworten. Zudem werden die Investoren ihre Pläne in einer kurzen Präsentation vorstellen.

Das Projekt:

Die Gemeinde Möhnesee befasst sich zur Zeit mit der Frage, wie und wo man in der Gemeinde Projekte für erneuerbare Energien umsetzen könnte. Vor allem geht es um das Thema Windenergie. Planer und Investoren haben sich dazu bereits Gedanken gemacht und stellen ihre Ideen nach und nach im Rathaus vor.

Ein Projektvorschlag betrifft auch eine Fläche südlich von Hewingsen. Sie liegt diesseits des Haarstrangs, beginnt bei der Günner Straße und endet ein Stück weit hinter dem Westdahlweg (Theiningsen). Auf ihr könnten 4 neue Windräder entstehen.

Um die Bewohner von Hewingsen und Theiningsen bei den Planungen mit einzubeziehen, gab es am 20.01.2022 eine Online-Veranstaltung. Neben vielen Informationen, konnten auch Fragen gestellt und Vorschläge eingebracht werden.

Anfang Februar stellt das Planungsbüro das Projekt der Gemeinde Möhnesee vor. Diese muss das Vorhaben noch genehmigen. Wenn dies geschieht, wird mit einer Realisierung im Jahre 2024/2025 gerechnet.

  • Gesamthöhe je Anlage max. 220m
  • Rotordurchmesser max. 163m
  • Installierte Leistung je Anlage bis 6,8 MW
  • Jährliche Gesamtproduktion ca. 41 Mio kWh
  • Technische Eigenschaften wie eine Schattenabschaltung, schallreduzierte Betriebsweise, bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung sind standardisiert verfügbar.
  • Anlagenspezifisches Brandschutzkonzept
  • Alle 4 Anlagen sollen möglichst vom gleichen Typ sein.

Die Entfernung der Windenergieanlagen zu den reinen Wohngebieten beträgt ca. 800m und zu Einzelbebauungen mindestens 600m.

Für das Artenschutzgutachten wurde bereits ein Ornithologe beauftragt.
Alle weitere Gutachten werden Anfang 2022 in Auftrag gegeben.

Damit Windkraftanlagen genehmigungsfähig sind, müssen Richtwerte eingehalten werden. Beim Schall liegen die Grenzwerte bei:

  • nachts 45 dB Kern-, Dorf- und Mischgebiete
  • nachts 40 dB Allgemeine Wohngebiete

Sofern erforderlich, sind sogenannte schallreduzierte /-optimierte Betriebsweisen verfügbar. Dadurch können die Windkraftanlagen z.B. ihre Drehzahl variabel steuern um Schallbelästigung vorzubeugen:

  • Langsameres Drehen bei stärkerem Wind oder Sturm
  • Langsameres Drehen in der Nachtzeit

Die mögliche Beschattungsdauer je Immissionsort darf max. 30 Min. am Tag und 30 Stunden im Jahr betragen (tatsächliche Beschattungsdauer 8 h).

Dies soll durch den Einsatz einer standardisierten Schattenabschaltung eingehalten werden. Dabei messen Schattensensoren ständig die Lichtintensität. Wenn ein Schatten entstehen könnte, schaltet die Anlage automatisch ab. Durch diese seit Jahren bewährte Technik, wird der Schattenwurf in Richtung „Null“ gesenkt.

  • Der Sitz der Betreibergesellschaften liegt in der Gemeinde Möhnesee. Die Gewerbesteuer verbleibt somit größtenteils in der Gemeinde.
  • Lt. EEG kann die Standortgemeinde an den Erträgen beteiligt werden. Demnach darf der Anlagenbetreiber der betroffenen Gemeinde bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde der eingespeisten und über das EEG vergüteten Strommenge in Form einer freiwilligen Zahlung ohne Gegenleistung anbieten.
  • Es ist beabsichtigt, dass die Ortschaften Hewingsen und Theiningsen durch eine anteilige jährliche Zahlung zugunsten lokaler, sozialer, kultureller oder vereinsbezogener Vorhaben direkt partizipieren.

Für die direkten Anlieger aus den umliegenden Ortsteilen Hewingsen, Theiningsen und Günne wird die Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung bestehen (Schwarmfinanzierung).

Geplant sind Anteile ab 1.000 € bis max. 25 T€.
Diese Beteiligungen sollen über eine „Internetplattform“ abgewickelt werden.